- Negatorienklage
Negatorĭenklage (Actĭo negatorĭa), Klage eines dinglich Berechtigten, insbes. Eigentümers, zur Abwehr eines widerrechtlichen Eingriffs in sein Rechtsgebiet.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Negatorĭenklage (Actĭo negatorĭa), Klage eines dinglich Berechtigten, insbes. Eigentümers, zur Abwehr eines widerrechtlichen Eingriffs in sein Rechtsgebiet.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Negatorĭenklage — (Actio negatoria), die zum Schutze des Eigentums gegen widerrechtliche Eingriffe in dasselbe gegebene dingliche Klage, z. B. bei Anmaßung von Servituten. Das Klagegesuch ist auf Beseitigung der bereits erfolgten und auf Unterlassung künftiger… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Negatorienklage — Negatorienklage, Negatorische Klage, Klage des Eigenthümers, um gegenüber Servitutsansprüchen die Freiheit seines Grundbesitzes zu behaupten … Herders Conversations-Lexikon
Negation — (v. lat.), die Wegnahme oder Verneinung von etwas Gesetztem od. Behauptetem (Position). Die N. sagt aus, daß ein Begriff nicht das Merkmal od. das Prädicat eines andern sei Was in dieser Beziehung steht, ist negativ, als Gegensatz des in jener… … Pierer's Universal-Lexikon